Sekretariat Grundstufe
Klasse 1-6

Haus 1, 1. Etage

Frau Ruthenberg

Tel.: 030 932 1102

Fax: 030 932 1181

Bürozeiten:

Mo.- Do.: 07:00 – 15:00 Uhr

Fr.: 07:00 – 13:00 Uhr

Sprechzeiten:

Mo – Fr : 08:00 Uhr – 09:30 Uhr und 11:00 Uhr – 13:00 Uhr

Sekretariat Mittelstufe
Klasse 7-10

Haus 3, 1. Etage

Frau Galler & Frau Nagel
Tel.: 030 932 7177
Fax: 030 932 9092

Bürozeiten:
Mo und Die. : 07:00 – 15:30 Uhr

Mi: 07-15:00 Uhr
Do. und Fr.: 07:00 – 14:30 Uhr

Schülersprechzeiten:

Mo und Die.: 09:25 Uhr – 09:45 Uhr
Mi: 11:25 Uhr – 11:55 Uhr
Do. und Fr.: 13:35 Uhr – 13:45 Uhr

Verwaltungsleitung

Haus 3, 1. Etage
Frau Rademacher
Tel.: 030 930 22967
Fax: 030 932 9092

Bürozeiten: nach Vereinbarung

Zuständigkeiten der Sekretariate für Schülerangelegenheiten:

  • Krankmeldungen
  • (Schul-) An- und Abmeldungen
  • Änderungen von Schülerdaten (z.B. telefonischer Erreichbarkeit der Eltern)
  • Erfassung von Lernmittelbefreiungen usw.
  • Ausstellung von Schülerausweisen
  • Erfassung von Lernmittelbefreiungen usw.
  • Schülerfahrten
  • Informationen zu „berlinpass-BuT“ (Bildungs und Teilhabe Paket)
  • Informationen zum Ehrenamt

Hinweise zu Versäumnissen

Entschuldigte und unentschuldigte Tage sowie Stunden erscheinen auf dem Zeugnis.

Wenn persönliche Termine (Arztbesuch, Arbeitsamt, Polizei, Familienfeiern oder Ähnliches) in die Unterrichtszeit fallen, sind diese vorher beim Klassenleiter anzumelden und entsprechende Freistellungsanträge vorzulegen. Spätere Entschuldigungen werden nicht mehr anerkannt.

Bei Krankheit gilt folgende Verfahrensweise:

a) Am ersten Tag des Fehlens müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind telefonisch in der Schule bis 8.30 Uhr krank melden (Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Angabe Name, Klasse ist möglich). Bei Erkrankungen über einen längeren Zeitraum ist die Schule wöchentlich telefonisch zu informieren.
b) Am ersten Tag der Rückkehr in die Schule bzw. bei längerer Erkrankung nach drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Spätere Entschuldigungen werden nicht mehr anerkannt.
c) Erhält der Schüler eine ärztliche Bescheinigung, ist diese von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Verfahren bei Freistellungen:
a) Bei einer Freistellung bis zu drei Tagen ist mindestens drei Tage im Voraus ein Antrag an den Klassenleiter zu stellen.
b) Bei einer Freistellung bis zu vier Wochen ist spätestens 14 Tage im Voraus ein Antrag über den Klassenleiter an die Schulleitung zu stellen.
c) Liegen Freistellungsanträge im Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach den Ferien, erfolgt eine Entscheidung generell durch die Schulleitung. Der Antrag ist ebenfalls spätestens 14 Tage im Voraus zu stellen.

Sportbefreiungen – Attest:
a) Für eine oder auch zwei Unterrichtsstunden können Erziehungsberechtigte ihr Kind durch einen entsprechenden Antrag mit einer Begründung vom Sportunterricht befreien. Die Schüler müssen aber im Unterricht anwesend sein.

b) Muss jemand über längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen vom Sportunterricht befreit werden, kann das nur durch ein sportärztliches Attest geschehen. Schüler mit Sportbefreiungen nehmen am theoretischen Unterricht teil und können ggf. zu Hilfeleistungen herangezogen werden.